Urlaubsregelungen

Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung, Übertragung, Feiertagen und Krankmeldungen.

Urlaubsanträge

Für die Beantragung und Verwaltung von Urlaub gelten folgende Regelungen:

  • Urlaubsanträge werden über das neue Tool gestellt.
  • Urlaub sollte nach Möglichkeit mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden.
  • Kurzfristige Urlaubsanträge sind in begründeten Fällen weiterhin möglich.
  • Nach dem Absenden des Urlaubsantrags wird der beantragte Zeitraum zunächst braun dargestellt.
  • Die Genehmigung der Urlaubsanträge erfolgt durch Veit Enkel. Nach der Genehmigung ändert sich die Darstellung des Urlaubs von braun auf grün.
  • Der beantragte Urlaub ist erst verbindlich genehmigt, wenn die Freigabe erfolgt ist und der Urlaub im System grün dargestellt wird. Bis dahin gilt der Antrag lediglich als eingereicht.
  • Jeder Mitarbeiter hat grundsätzlich Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
  • Bei einem Eintritt während des laufenden Kalenderjahres wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Grundlage hierfür sind 25 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate, multipliziert mit der Anzahl der Monate der Beschäftigung im jeweiligen Kalenderjahr.
  • Der Urlaubskalender wird von Veit Enkel und Lia Enkel verwaltet. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten könnt ihr euch telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.

Übertragung von Urlaubstagen

Nicht genommene Urlaubstage können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Übertragene Resturlaubstage müssen grundsätzlich bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfallen sie, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verfall erfüllt sind.

Mitarbeiter mit noch bestehenden Resturlaubstagen werden zum 01. Februar über die genaue Anzahl ihrer verbleibenden Urlaubstage informiert. Gleichzeitig werden sie dazu aufgefordert, diese rechtzeitig bis zum 31. März zu nehmen, und darauf hingewiesen, dass die Resturlaubstage andernfalls verfallen können.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter hat aus dem Vorjahr noch 10 Urlaubstage. Zum 01. Februar wird er darüber informiert, dass diese 10 Resturlaubstage noch bestehen und grundsätzlich bis zum 31. März genommen werden müssen. Nimmt er die Urlaubstage trotz entsprechender Aufforderung und bestehender Möglichkeit nicht innerhalb dieser Frist, verfallen sie grundsätzlich mit Ablauf des 31. März.

Feiertage

Die im Kalender hinterlegten Feiertage richten sich nach dem Bundesland des jeweiligen Arbeitsortes und können daher zwischen den Mitarbeitern unterschiedlich sein. Sollte ein Feiertag falsch hinterlegt sein oder solltet ihr in einem anderen Bundesland arbeiten als im System berücksichtigt, meldet euch bitte bei uns, damit wir die Angaben entsprechend anpassen können.

Betriebsferien

In unserem Unternehmen gelten jährlich vom 25.12. bis einschließlich 31.12. Betriebsferien. Für diesen Zeitraum ist grundsätzlich kein gesonderter Urlaubsantrag erforderlich. Die auf reguläre Arbeitstage entfallenden Tage werden entsprechend vom persönlichen Urlaubskonto abgezogen. Gesetzliche Feiertage innerhalb dieses Zeitraums werden selbstverständlich nicht als Urlaubstage angerechnet.

Krankmeldungen

Im Krankheitsfall muss die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn telefonisch oder per E-Mail bei Veit Enkel sowie bei einem der jeweiligen Kollegen, mit denen ihr in einem Büro sitzt, erfolgen. Bei einer länger andauernden Erkrankung bzw. spätestens ab dem zweiten Krankheitstag ist zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Der entsprechende Krankheitszeitraum wird anschließend im neuen Tool erfasst.

Krankheit während des Urlaubs

Sollte ein Mitarbeiter während eines bereits genehmigten Urlaubs erkranken, ist die Erkrankung ebenfalls unverzüglich telefonisch bei Veit Enkel zu melden. Gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden die durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Damit die entsprechenden Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden können, muss die Arbeitsunfähigkeit entsprechend nachgewiesen werden. Die Korrektur der Urlaubs- und Krankheitstage erfolgt anschließend im Tool.